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Lehrgangsbedingungen der Sportschifffahrtschule Düsseldorf

  • Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und sichern Ihnen eine umfassende, über das reine Prüfungswissen hinausgehende Ausbildung zu. Voraussetzung für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ist in erheblichem Maße Ihre Mitarbeit und eine regelmäßige Teilnahme an den Kursterminen. Insbesondere die Aufarbeitung der behandelten Themenabschnitte im Heimstudium, sowie das eigenständige Erarbeiten der Prüfungsfragen sind maßgeblich für den Prüfungserfolg.
  • Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen durch die Sportschifffahrtschule für die jeweiligen Prüfungstermine.
  • Die Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn die geforderten Unterlagen (Kopie Ausweis, Autoführerschein, Lichtbilder etc.) spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Seminarleiter eingereicht werden. Die Schule wiederum hat, sofern vom Teilnehmer fristgemäß erhaltenen Unterlagen rechtzeitig vor der Prüfung gesammelt an die jeweilige Prüfungskommission einzureichen.
  • Die Lehrgangsgebühren sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens am 1. Lehrgangstag in bar zu entrichten. Bei Gutscheinen erfolgt die Lehrgangsbestätigung erst nach Eingang des Gutscheines. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Kosten für Lehrmittel (Bücher etc.) sind bei der Aushändigung in bar zu begleichen.
  • Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Lehrgang (per Online-Anmeldung oder Email) und einer Vorauszahlung von 50,00 € ist verbindlich. Mit unserer Lehrgangsbestätigung, die der Teilnehmer per Email erhält, ist ein Vertrag zustande gekommen.
    Bei Sonderkursen werden keine Gutscheine verrechnet
  • Eine Absage durch den Teilnehmer ist bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn möglich, ohne das dem Teilnehmer dadurch Kosten entstehen. Die Absage muss schriftlich per Email oder telefonisch an die Sportschifffahrtschule Düsseldorf erfolgen. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne vorherige fristgemäße Absage, stellen wir die jeweiligen Lehrgangsgebühren in Rechnung.
  • Die genannten Prüfungsgebühren & Bearbeitungsgebühr verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die prüfende Behörde bzw. durch den prüfenden Verband.
  • Wird ein Lehrgang durch die Schule abgebrochen, werden die anteiligen Gebühren selbstverständlich zurückerstattet. Bei kompletter Absage eines Lehrgangs durch die Schule, werden die entrichteten Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Eine Haftung für Personen- und Sachschäden, einschließlich Regressansprüche und Vermögensschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Prüfungen und von der Schule empfohlene externe Lehrgänge.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des mit dem Teilnehmer zustande gekommenen Vertrages, einschließlich dieser Lehrgangsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  • Höhere Gewalt entbindet beide Parteien aus der Erfüllung des Vertrages.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.

Düsseldorf, den 04.03.2017