Lehrgangsbedingungen der Sportschifffahrtschule Düsseldorf
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und sichern Ihnen eine umfassende, über das reine Prüfungswissen hinausgehende Ausbildung zu. Voraussetzung für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss ist in erheblichem Maße Ihre Mitarbeit und eine regelmäßige Teilnahme an den Kursterminen. Insbesondere die Aufarbeitung der behandelten Themenabschnitte im Heimstudium, sowie das eigenständige erarbeiten der Prüfungsfragen sind maßgeblich für den Prüfungserfolg.
Bei einem Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Etwaige bis dahin entrichtete Prüfungsgebühren werden zu 50 % erstattet.
Die Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen durch die Sportschifffahrtschule geschlossen für die jeweilige Kursgruppe. Einzelprüfungstermine können nur durch den Teilnehmer selbst bei der entsprechenden Prüfungskommission beantragt werden.
Die Zulassung zur Prüfung kann nur erfolgen, wenn die geforderten Unterlagen (Kopie Ausweis, Autoführerschein, Lichtbilder etc.) spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Seminarleiter eingereicht werden. Die Schule wiederum hat, sofern vom Teilnehmer fristgemäß erhalten, rechtzeitig vor der Prüfung alle Unterlagen gesammelt an die jeweilige Prüfungskommission einzureichen.
Die Lehrgangsgebühren sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach der Lehrgangsbestätigung zu entrichten. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Kosten für Lehrmittel (Bücher etc.) sind bei der Aushändigung in bar zu begleichen.
Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Lehrgang (per Online-Anmeldung, Email oder Post bzw. Fax) ist verbindlich. Mit unserer Lehrgangsbestätigung, die der Teilnehmer per Email erhält, ist ein Vertrag zustande gekommen. Eine Absage durch den Teilnehmer ist bis zu 48 Stunden vor Lehrgangsbeginn möglich. Bis 48 Stunden vor Kursbeginn 30% des Kurspreises, weniger als 48 Tage vor Kursbeginn 100% des Kurspreises. Die Absage muss schriftlich per Email oder telefonisch an die Sportschifffahrtschule Düsseldorf erfolgen. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne vorherige Absage, stellen wir die jeweiligen Lehrgangsgebühren in Rechnung.
Die genannten Prüfungsgebühren verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die prüfende Behörde bzw. durch den prüfenden Verband.
Wird ein Lehrgang durch die Schule abgebrochen, werden die anteiligen Gebühren selbstverständlich zurückerstattet. Bei kompletter Absage eines Lehrgangs durch die Schule, werden die entrichteten Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung für Personen- und Sachschäden, einschließlich Regressansprüche und Vermögensschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Prüfungen und von der Schule empfohlene externe Lehrgänge.
Die im Unterricht verwendeten Arbeitsblätter, Vorlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
Höhere Gewalt entbindet beide Parteien aus der Erfüllung des Vertrages.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.
Düsseldorf, den 15.06.2009